Visuelle und thermische Überprüfung von Industrieanlagen

Zielgruppen:   - Industrieanlagen aller Art

- Produktionsabläufe

Vorteile des Einsatzes von Drohnen: Unser System ermöglicht die gründliche, schnelle, thermische & visuelle Überprüfung von Gebäuden und Produktionsstätten, als auch die Überprüfung von Produktionsabläufen, sofern thermisch oder visuell Undichtigkeiten in Produktionsabläufen aus der Luft erkennbar sind. Mit unseren Flugsystemen können insbesondere auch chemische Anlagen beflogen werden, bei denen aus Sicherheitsgründen ein Helikopter nicht eingesetzt werden darf. Zudem ist ein Drohnensystem erheblich kostengünstiger im regelmäßigen Einsatz.

Gefahren oder Schäden rechtzeitig entdecken – Präventiv tätig werden.

Methode & Technik: Für die thermische Überprüfung in diesem Segment empfiehlt sich eine hochauflösende Infrarot-Kamera, die effektivste Methode thermische Schwachstellen oder Lecks aufzudecken. Für diesen Verwendungszweck ist ideal unser Hexacopter geeignet, bestückt mit einer Optris PI 400 Infrarottechnik und, sofern es der Einsatzzweck erfordert, zusätzlich parallel geschaltet die sehr kompakte und leichte Foto-Filmcam „GoPro3 Black Edition“. Müssten Defekte im Millimeter-Bereich lokalisiert werden, steht dann noch von unserer optischen Windrotorenüberprüfung unsere Sony DSC HX 60, 30-fach Zoom & 18 MB Auflösung Foto-Cam zur Verfügung. Diesen fliegenden Systemen entgeht kaum eine Verbesserungsmöglichkeit.

Leistung: Diese Gebühr beinhaltet das Befliegen der Anlage und die Auswertung der Ergebnisse. Das angefertigte Infrarotvideo oder Fotodokumentation nebst Urheberrechte erhält der Auftraggeber.

Kosten: Der Preis der Leistung richtet sich nach dem zeitlichen und personellen Aufwand, den zu erwartenden Risiken für Flug- und Kameramaterial und dem zu erwartenden Aufwand für die Auswertung der Ergebnisse und der Ergebnisdokumentation. Lassen Sie sich ein individuelles Kostenangebot unterbreiten.

Fluggenehmigung &Flugvoraussetzung: Jede Drohne der „flying inspection service“ verfügt über eine spezielle Gewerbehaftpflichtversicherung (Personen- & Sachschäden bis 1,5 Mill €), jeder Pilot hat einen Befähigungsnachweis erbracht und ist im Landesverwaltungsamt als flugberechtigt registriert. Ferner wird jeder Flug im Vorfeld beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet.

gez M. Köhler, Geschäftsführer

 

 

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